Organisatorisches
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Ferien:
- Weihnachtsferien: (in der Regel zwischen Weihnachten und Heilig Dreikönig)
- Pfingstferien: (in der Woche nach den Pfingstfeiertagen)
- Sommerferien: (drei Wochen im August)
Schließungstage:
- Faschingsdienstag
- Dienstag nach den Osterfeiertagen (Jahresplanungs- und Konzeptionstag für das Team)
- 2 Reinigungstage (in der Regel 1 Tag vor oder während der Weihnachtsferien, 1 Tag im Anschluss an die Sommerferien)
Finanzielles
Bis 31.08.2023:
Buchungszeit | Regelgruppe | Kleinkindgruppe |
---|---|---|
3-4 Stunden | 80,00€ | 140,00€ |
4-5 Stunden | 90,00€ | 150,00€ |
5-6 Stunden | 100,00€ | 160,00€ |
6-7 Stunden | 110,00€ | 170,00€ |
7-8 Stunden | 120,00€ | 180,00€ |
8-9 Stunden | 130,00€ | 190,00€ |
Ab 01.09.2023:
Buchungszeit | Regelgruppe | Kleinkindgruppe |
---|---|---|
3-4 Stunden | 95,00€ | 155,00€ |
4-5 Stunden | 105,00€ | 165,00€ |
5-6 Stunden | 115,00€ | 175,00€ |
6-7 Stunden | 125,00€ | 185,00€ |
7-8 Stunden | 135,00€ | 195,00€ |
8-9 Stunden | 145,00€ | 205,00€ |
Das bayerische Staatsministerium erteilt einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung. Dieser Zuschuss wir automatisch vom monatlichen Elternbeitrag abgezogen.
Für die Gewährung des bayerischen Krippengeldes ist ein Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Sozial (ZBFS) nötig. Dieser muss von den Eltern beantragt werden. Der Zuschuss wird dann direkt an die Eltern ausbezahlt. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Zudem können Soziale Hilfen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus wirtschaftlichen Gründen beantragt werden. Bitte informieren sie sich bei der zuständigen Behörde.
Im Beitrag inbegriffen:
- Inklusive Gebühren für Verpflegungsgeld (Verbrauchmaterialien, Bastelmaterial, Getränke und Lebensmittel in Höhe von 7,00 €)
- Eine einmalige Aufnahmegebühr wird erhoben.
Neuaufnahme
Die Bewerbung um einen Kindergartenplatz erfolgt im gesamten Verwaltungsgebiet Feuchtwangen über das Internetportal der Stadt Feuchtwangen unter Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung. Dieses wird zur Hauptvergabe der Plätze für das Kindergartenjahr 2021/2022 vom 01.01.2021 – 28.02.2022 freigeschaltet sein. Bedarfsanmeldungen zu einer späteren Zeit werden dann nachrangig berücksichtigt.
Zusätzlich können alle Kindertagesstätten in einer „Woche der Kindergartenbesichtigungen“ besucht werden. Dort werden gerne alle Fragen beantwortet. Durch die Corona-Pandemie wird es jedoch in diesem Jahr nur die Möglichkeit einer virtuellen Besichtigung geben, die ebenfalls über die Seite der Stadt aufgerufen werden kann. Voraussichtlich ist dies ab 05.02.2021 möglich.
Viele wichtige Informationen rund um die Neuanmeldung eines Kindes, die Aufnahmebedingungen und die Aufnahmeformalitäten finden Sie auf der Seite der Bedarfsanmeldung. Gerne beantworten wir auch weiteren Fragen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall per Telefon oder Mail.